Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Teilhabe in allen Lebensbereichen. Diese Teilhabe bezieht sich bspw. auch auf den Bereich des gleichberechtigten Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Artikel 9 UN-BRK). Es wird gefordert, Informationen „in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sind“ (Artikel 21).
Der Podcast-Markt, als eine Möglichkeit der Informationsbeschaffung und Unterhaltung, wächst kontinuierlich. Leider lassen sich unter den weiter lesen ...
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„Teilhabe VEREINfacht“ – Ein Rückblick auf den Fachtag zur Inklusion im Verein
Rückblick: Fachtag „Bildung für alle – aber auch für jede*n?“

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und des Behindertenwerks Main-Kinzig
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